Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma iuvo Therapeutics GmbH bei Kaufverträgen die zwischen


iuvo Therapeutics GmbH
Oststraße 154

40210 Düsseldorf


Telefon: +49 211 17933531
E-Mail: info@iuvo-therapeutics.com


eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss: HRB 19811.
Vertreten durch den Geschäftsführer Jonathan Lubosch-Haenisch
USt.-Identifikationsnummer: DE310 57 8594
– nachfolgend „Anbieter“ –
und
Bestellern – nachfolgend „Kunde/Kunden“ – geschlossen werden.

§1 Geltung und Begriffsdefinitionen

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den Verkauf und die Lieferung von Arzneimitteln des Anbieters an den Kunden in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

(2) Andere Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn diesen nicht gesondert widersprochen wird. Gleiches gilt für die Antwort oder den Bezug auf Schreiben, in denen andere Geschäftsbedingungen enthalten sind oder in denen auf solche verwiesen wird.

§2 Angebot und Zustandekommen eines Vertrages

(1) Alle Angebote des Anbieters sind unverbindlich, solange diese nicht eindeutig als verbindlich gekennzeichnet sind. Die Präsentation der Produkte auf unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern ist nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.

(2) Für das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Kunde ist allein der Kaufvertrag einschließlich dieser AGB maßgeblich.

(3) Der Eingang einer Bestellung führt nicht automatisch zum Vertragsabschluss. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter oder der Anlieferung der Ware an den Kunden. Die Bestellabwicklung und der Kontakt finden im Regelfall per E-Mail, Telefon oder Fax statt. Hierzu hat der Kunde sicherzustellen, dass seine E-Mail-Adresse, Telefonnummer bzw. Fax-Nummer zutreffend sind und auch sonst alle Vorkehrungen getroffen wurden, um die Bestätigung des Anbieters erhalten zu können.

(4) Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

(5) Speicherung des Vertragstextes bei Bestellungen über unsere Website: Wir senden Ihnen die Bestelldaten per E-Mail oder Fax zu. Die AGB können Sie jederzeit auf unserer Website einsehen.

§3 Preise, Nebenkosten, Rechnungen und Zahlungen

(1) Die Berechnung des Einkaufspreises erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, zu den am Tag der Bestellung gültigen Preisen und Konditionen.

(2) Die angegebenen Preise sind exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, der Versandkosten sowie sonstiger Nebenkosten zu verstehen. Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen. Alle aktuell gültigen Preise können unter „Produkte“ im anmeldepflichtigen Bereich unter „iuvo-therapeutics.com“ eingesehen werden. Dem Kunde können die aktuellen Preise auf telefonische Nachfrage mit aktuellem Bestellformular mitgeteilt werden.

(3) Die Zahlung jeder Lieferung erfolgt auf Rechnung, die an den Kunden gestellt wird. Der Kunde hat die Rechnung unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwände sind innerhalb eines Monats nach Eingang schriftlich an den Anbieter zu übermitteln. Sollte ein Einwand nicht innerhalb dieser Frist eingehen, gilt die Rechnung als genehmigt.

(4) Soweit nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Ausstellung der Rechnung vollständig unter Angabe der Rechnungsnummer auf das Konto des Anbieters zu überweisen, welches auf der Rechnung angegeben ist. Maßgebend für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang auf dem Konto des Anbieters. Wird die Zahlung durch den Kunden nicht bis zum Tag der Fälligkeit geleistet, so werden die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 9 (neun) Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz verzinst. Die Geltendmachung höherer Zinsen und zusätzlicher Schäden, die durch den Verzug entstehen, bleiben hiervon unberührt.

(5) Das Zurückbehalten von Zahlungen ist nur dann zulässig, sofern die Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte unberührt.

§4 Anzeigepflicht des Kunden

(1) Alle Kunden verpflichten sich, im Rahmen der Qualifizierung durch die iuvo Therapeutics GmbH eine aktuelle und gültige Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke (gem. §1 Abs. 1 ApoG oder gem. §14 Abs. 1 ApoG bzw. §14 Abs. 4, 5 ApoG) sowie den Betäubungsmittel-Nummernbescheid der Bundesopiumstelle entweder per E-Mail, Fax oder elektronisch zu übermitteln.

(2) Alle Kunden sind verpflichtet, iuvo Therapeutics unverzüglich über ein Erlöschen der unter §4 (1) beschriebenen Erlaubnisse und Bescheide in Kenntnis zu setzen. Die Anzeigepflicht gilt auch für andere Angaben, die im Rahmen der Qualifizierung an iuvo Therapeutics übermittelt wurden.

(3) Alle Kunden sind verpflichtet, die ordnungsgemäßen ausgefüllten Empfangsbestätigungen im Rahmen des Betäubungsmittel-Abgabebelegverfahrens nach der Betäubungsmittel-Binnenhandelsverordnung (BtMBinHV) spätestens am Folgewerktag nach Empfang der Ware an die Firma Med-X-Press GmbH (Lagerdienstleister) in Goslar zurückzusenden.

§5 Lieferung

(1) Lieferungen der Produkte finden ausschließlich an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift statt, sofern nicht im Voraus etwas anderes vereinbart wurde, wozu es jedoch einer schriftlichen Bestätigung des Kunden bedarf. Der Kunde hat jederzeit sicherzustellen, dass die in der Bestellabwicklung verwendete Lieferanschrift richtig ist.

(2) Die Lieferung erfolgt FCA ab Lager: Med-X-Press GmbH, Alte Heerstraße 9, D-38644 Goslar, Germany (Incoterms 2020). Ergänzend/abweichend organisiert der Anbieter auf Wunsch, Kosten und Gefahr des Kunden den Transport bis zum Kunden.

(3) Wenn nicht anders vereinbart, ist der Anbieter zu Teillieferungen berechtigt, insoweit dies dem Kunden zumutbar ist.

(4) Mit Beladung des Transportmittels geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Produkte auf den Kunden über. Der Gefahrübergang erfolgt bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft durch den Anbieter, wenn eine Verzögerung des Versandes aus Gründen nicht möglich ist, die in der Risikosphäre des Kunden liegen. Die zusätzlich anfallenden Kosten der weiteren Lagerung nach Gefahrübergang hat der Kunde zu tragen.

(5) Angegebene Liefertermine des Anbieters sind grundsätzlich unverbindlich, solange sie nicht durch den Anbieter schriftlich als „verbindlich“ bestätigt wurden. Wurde ein verbindlicher Liefertermin vereinbart, liegt eine rechtzeitige Lieferung vor, wenn die Bestellung an dem vereinbarten Termin versendet wird.

(6) Voraussetzung für die Einhaltung etwaig vereinbarter Lieferfristen ist die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere die Beibringung von erforderlichen Unterlagen (wie Genehmigungen) sowie bei Vereinbarung einer Vorauszahlung deren Eingang beim Anbieter.

(7) Die Lieferung steht unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Wird der Anbieter trotz des Abschlusses eines entsprechenden Deckungsgeschäftes aus Gründen nicht rechtzeitig beliefert, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, so ist er zum Rücktritt berechtigt. Der Anbieter verpflichtet sich, den Kunde bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.

(8) Treten vom Anbieter nicht zu vertretende unvorhergesehene Ereignisse (insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörung, rechtmäßige Streiks oder Aussperrungen bei Anbieter oder einem Lieferanten) ein, die die Fertigstellung oder Ablieferung der Produkte erheblich beeinflussen, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Der Kunde hat während dieser Zeit keine Rechte bzw. Ansprüche gegen Anbieter wegen Verzugs. Dies gilt auch beim Eintritt solcher Hindernisse bei einem Unterlieferanten. Befindet sich der Anbieter zum Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses in Verzug, so ist nicht allein deshalb ein Vertretenmüssen anzunehmen.

(9) Gerät der Kunde mit der Annahme oder durch das Unterlassen von Mitwirkungshandlungen in Verzug, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Produkte in dem Zeitpunkt des Verzuges auf den Kunden über. Der Anbieter ist berechtigt, einen dadurch entstehenden Schaden zuzüglich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Geschäftsverhältnis zwischen dem Anbieter und dem Kunden behält sich der Anbieter das Eigentum an den gelieferten Produkten gem. § 449 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs („BGB“) vor („Vorbehaltsprodukte“). Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Kunden ist der Anbieter berechtigt, die Vorbehaltsprodukte nach angemessener Fristsetzung zurückzunehmen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die Rücknahme der Vorbehaltsprodukte durch den Anbieter stellt stets einen Rücktritt vom Vertrag dar.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, für die Dauer des Eigentumsvorbehalts die Vorbehaltsprodukte pfleglich zu behandeln und diese angemessen auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu versichern.

(3) Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich bei Pfändung oder bei sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsprodukte schriftlich zu unterrichten.

(4) Der Kunde ist im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs widerruflich zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte berechtigt. Bereits jetzt tritt der Kunde an den Anbieter seine Forderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsprodukte in Höhe des mit dem Anbieter vereinbarten Rechnungsendbetrages einschließlich Mehrwertsteuer ab. Der Anbieter nimmt die Abtretungen hiermit an. Der Kunde bleibt auch nach Abtretung zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Anbieters, die Forderung selbst einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt. Der Anbieter verpflichtet sich, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist, gegenüber dem Drittschuldner die Forderungsabtretung nicht anzuzeigen und die Forderungen nicht einzuziehen.

(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte durch den Kunden wird stets für den Anbieter vorgenommen. Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Sachen, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen, verarbeitet, so erwirbt der Anbieter durch die Verarbeitung oder Umbildung Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Umbildung. Für die durch Verarbeitung oder Umbildung entstandenen Sachen gilt im Übrigen das Gleiche wie für die Vorbehaltsprodukte.

(6) Werden die Vorbehaltsprodukte mit anderen Sachen, die nicht im Eigentum des Anbieters stehen, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwirbt der Anbieter im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsprodukte zu den anderen verbundenen oder vermischten Sachen zum Zeitpunkt der Verbindung oder Vermischung Miteigentum an den neuen Sachen. Sofern bei der Verbindung oder Vermischung eine Sache, die im Eigentum des Kunden steht, als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Anbieter anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt für den Anbieter das Alleineigentum oder das Miteigentum des Anbieters.

(7) Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden und noch nicht beglichenen Forderungen um mehr als 10 % übersteigt.

§7 Widerrufsrecht, Mängel, Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

(2) Ansprüche des Kunden wegen eines Sachmangels setzen voraus, dass der Kunde seiner Pflicht gem. § 377 HGB zur unverzüglichen Prüfung und Mängelanzeige nachgekommen ist. Erkennbare Mängel muss der Kunde dem Anbieter innerhalb einer Woche ab Erhalt der Produkte schriftlich anzeigen. Zur Rechtzeitigkeit genügt der Poststempel der Rügeschrift. Hinsichtlich anderer Mängel gilt die Ware als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Anbieter nicht binnen einer Woche ab dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte. War der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

(3) Qualitätseinbußen oder Verminderungen der Wirksamkeit der Produkte hat der Anbieter dann nicht zu vertreten, wenn die Produkte vom Kunden nicht ordnungsgemäß oder über die Haltbarkeitsgrenze hinaus gelagert wurden.

(4) Im Falle eines rechtzeitig gerügten Mangels, der den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit der Produkte nicht nur unerheblich einschränkt, kann der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung der gelieferten Produkte leisten.

(5) Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Anbieter diese verweigert, so kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht, Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

(6) Mangelfreie Produkte werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zurückgenommen oder umgetauscht.

§8 Haftung, Schadensersatz

(1) Der Anbieter haftet nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, der Anbieter oder seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf die vorhersehbaren vertragstypischen Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Vertragswesentlich sind die Verpflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Erfüllung der Kunde daher berechtigterweise vertrauen darf.

(2) Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, nach den §§ 84 ff. Arzneimittelgesetz sowie wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die Folge einer unsachgemäßen Behandlung oder einer unsachgemäßen Anwendung der gelieferten Produkte sind.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen dem Kunden und der iuvo Therapeutics GmbH ist Potsdam.

(2) Die Beziehungen zwischen dem Kunden und der iuvo Therapeutics GmbH unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder der Verträge zwischen dem Anbieter und den Kunden ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit dieser AGB und der Verträge und ihrer übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: 08. Nov. 2022